Versicherungsagent

Versicherungsagent gemäß § 94 Z 76 GewO, § 137 GewO

Status

 

natürliche oder juristische Person, eingetragene Personengesellschaft

Tätigkeit

 

Versicherungsvermittlung, Vermittlung von Bausparverträgen und Leasingverträgen für bewegliche Sachen sowie die Tätigkeit des WPV [FDLA] unter den Beschränkungen und Regelungen (§ 138 Abs. 4 GewO), d.h. gebunden, als Erfüllungsgehilfe

Voraussetzungen

 

Gewerbeberechtigung nach Befähigungsprüfung

Kommentar

 

Versicherungsagent ist, wer von einem Versicherer ständig damit betraut ist, für diesen Versicherungsverträge zu vermitteln oder zu schließen (§ 43 (1) VersVG)

Versicherungsschutz

 

Berufs-/Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

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