
Versicherungsagent
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Versicherungsagent gemäß § 94 Z 76 GewO, § 137 GewO |
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Status |
natürliche oder juristische Person, eingetragene Personengesellschaft |
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Tätigkeit |
Versicherungsvermittlung, Vermittlung von Bausparverträgen und Leasingverträgen für bewegliche Sachen sowie die Tätigkeit des WPV [FDLA] unter den Beschränkungen und Regelungen (§ 138 Abs. 4 GewO), d.h. gebunden, als Erfüllungsgehilfe |
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Voraussetzungen |
Gewerbeberechtigung nach Befähigungsprüfung |
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Kommentar |
Versicherungsagent ist, wer von einem Versicherer ständig damit betraut ist, für diesen Versicherungsverträge zu vermitteln oder zu schließen (§ 43 (1) VersVG) |
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Versicherungsschutz |
Berufs-/Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung |
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