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Aspekt
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Leistung
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Versichertes Risiko
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- Grunddeckung:
- Kostenübernahme für Verteidigung und Zeugenbeistand versicherter Personen in Verfahren des
- Strafrechts (bei fahrlässig begehbaren Vergehen und bei vorsätzlich begehbaren Vergehen, wenn die Tat auch bei fahrlässiger Begehung als Vergehen verfolgt wird)
- Verwaltungsstrafrechts
- Disziplinar- und Standesrechts
- Bei Verwaltungsübertretungen besteht Versicherungsschutz auch für vorsätzliches Handeln.
- Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat entfällt der Versicherungsschutz allerdings rückwirkend.
- Mitversicherung von: reinen Vorsatztaten
- Mitversicherung von: qualifizierten Vergehen
- Mitversicherung von: Verwaltungsrecht (Verwaltungsverfahren, Vermeidung von Verwaltungsverfahren, Verwaltungsgutachten)
- Mitversicherung von: Verkehrsrisiko (Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Verwaltungsstrafrechts; nicht: Verstöße gegen das Kraftfahrzeuggesetz oder die Straßenverkehrsordnung!)
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Versicherungssumme
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250.000 EUR je Rechtsschutzfall (ohne Jahresbegrenzung)
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Leistungsumfang
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- Verfahrenskosten
- Rechtsanwaltskosten für Firmenstellungnahme, Verteidigung in Straf- und Verwaltungsstrafverfahren, Beratung und Vertretung bei Diversionsmaßnahmen, Verteidigung in Disziplinar- und Standesverfahren, Zeugenbeistand, verwaltungsrechtliche Tätigkeit
- Reisekosten des Rechtsanwalts (unbegrenzt)
- Reisekosten der versicherten Person (unbegrenzt)
- Sachverständigenkosten (unbegrenzt)
- Übersetzungskosten (unbegrenzt)
- Kosten des Privatbeteiligten (unbegrenzt)
- Strafkaution (€ 75.000 EUR)
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Nicht versichert
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Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer Vorschrift des Kartellrechts.
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Versicherungsfall / Rechtsschutzfall
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Abweichend von § 8 USRB 2005 gilt als Versicherungsfall Art. 2.3 Arb 2010 (Verstoßtheorie).
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Geltungsbereich
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europaweit
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Vertragsgrundlage
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Besondere Bedingungen für die Universal- Straf- Rechtsschutz- Versicherung
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