Vermögensschaden-Haftpflicht

Pflichtversicherung für Versicherungs- und Finanzdienstleistungsvermittler

Aspekt

 

Leistung

Deckungssummen

 

1.500.000 EUR Versicherungsvermittlung

   250.000 EUR Finanzdienstleistungsvermittlung

Maximierung

 

2-fache Jahreshöchstleistung

Selbstbeteiligung

 

1.000 EUR fest

Deckungsumfang

 
  • Erweiterung der Auslandsdeckung innerhalb der EU / des EWR (nicht: ausländische Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Zweigstellen sowie Tätigkeiten über Kooperationsvereinbarungen) auf Haftpflichtansprüche,
    • welche vor Gerichten der Vertragsstaaten gelten gemacht werden
    • wegen Verletzung des Rechts der Vertragsstaaten
    • wegen einer in den Vertragsstaaten vorgenommenen Tätigkeit
  • Anpassungsklausel – der Versicherungsschutz wird beitragsfrei um mögliche weitere Vorgaben des Gesetzgebers erweitert (dies gilt nicht für Erhöhungen der Mindestdeckungssumme oder die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf wissentliche / vorsätzliche Pflichtverletzungen)
  • rechtlich zulässige Honorarberatung
  • persönliche Haftpflicht der Mitarbeiter, soweit diese als Erfüllungsgehilfen auftreten
  • die Beratung und Vermittlung von Produkten zur betrieblichen Altersvorsorge

Finanzdienstleistung
(Versicherungsvermittler)

 
  • Vermittlung von Bausparverträgen
  • Vermittlung von Leasingverträgen

Finanzdienstleistung
(gewerblicher Vermögensberater)

 
  • Vermittlung von Bausparverträgen und Leasingverträgen
  • Vermittlung von Finanzierungen mit und ohne grundpfandrechtliche Sicherheiten
    • Hausbeleihungen, verbundene Risiken aus (Lombard- oder auch Hypothekar-) Finanzierungen und Reinvestition der Release-Summen; sog. Hebelgeschäfte
    • Kreditvermittlung Privat zu Privat, ohne treuhändische Zwischenhalterschaft
  • Versichert ist die rechtlich zulässige Anlageberatung (auch Honorarberatung) und Abschlussvermittlung von Anteilen an Sachwertbeteiligungen (geschlossenen Fonds, auch Edelmetallfonds oder Verlustbeteiligungen)
  • FDLA-Risiken (z.B. Investmentfonds-Vermittlung oder Einzelaktien) - sofern gewählt
  • Financial Planning (Analysen, Gutachten, Betreuung und Hilfestellung) - sofern gewählt
    • Vorsorgewohnungen
    • Bauherrenmodelle
    • Gold (Goldsparpläne etc.)

WPF / WPDLU

 
  • WPDLU gemäß § 4 WAG 2007
  • WPF gemäß § 3 WAG 2007

wählbar

 
  • Versicherungsumfang
  • Deckungssumme
  • unbegrenzte Nachhaftung (Versicherungsvermittlung)
  • Maximierung
  • Selbstbeteiligung
  • Laufzeit des Vertrages (ohne Anpassungsklausel)

Nachhaftungsrisiko bei 
Wechsel des Versicherers

 

im Schadenfall steht jeweils die zum Verstosszeitpunkt beim Vorversicherer vereinbarte Deckungssumme - aber nicht höher als die des aktuellen Vertrages - zur Verfügung (gilt für Versicherungsvermittlung)

Zahlweise

 
  • 1/12 Lastschriftverfahren zwingend vorgeschrieben!
  • 1/4, 1/2, 1/1 per Überweisung möglich

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